Oberlandesgericht Hamm, 2007-09-17, 5 U 80/07

5 U 80/07Obergericht17.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 U 80/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-17

Aktenzeichen: 5 U 80/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0917.5U80.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25. April 2007 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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