8 U 187/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-09-17, 8 U 187/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 U 187/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-17
Aktenzeichen: 8 U 187/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0917.8U187.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 27. Juli 2006 verkündete Urteil des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leisten.
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