Oberlandesgericht Hamm, 2007-09-17, 8 U 187/06

8 U 187/06Obergericht17.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 U 187/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-17

Aktenzeichen: 8 U 187/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0917.8U187.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 27. Juli 2006 verkündete Urteil des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leisten.

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