Oberlandesgericht Hamm, 2007-09-18, 34 U 203/07

34 U 203/07Obergericht18.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 34 U 203/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-18

Aktenzeichen: 34 U 203/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0918.34U203.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 34. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24. April 2007 verkündete Urteil

der 1. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.127,79 € nebst Zinsen in Höhe

von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 4.622,52 €

seit dem 24.03.2003, aus 1.638,44 € seit dem 05.06.2003 und aus 5.866,83 €

seit dem 10.07.2003 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen; die weiter-

gehende Klage der Klägerin wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer beider Parteien übersteigt nicht 20.000,00 €.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.