5 UF 57/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-09-19, 5 UF 57/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 UF 57/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-09-19
Aktenzeichen: 5 UF 57/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0919.5UF57.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde des Kindesvaters wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Iserlohn vom 26. März 2007 abgeändert.
Für das am 28.10.2003 geborene Kind U wird Vormundschaft angeordnet.
Zum Vormund wird bestimmt:
Rechtsanwalt N
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Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Gegenstandswert wird für die Rechtsmittelinstanz auf 3.000,00 € festgesetzt.
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