27 U 214/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-09-20, 27 U 214/06
Oberlandesgericht Hamm, 2007-09-20, 27 U 214/06
27 U 214/06Obergericht20.09.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 214/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-20
Aktenzeichen: 27 U 214/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0920.27U214.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 24. August 2006 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 85.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 30.09.2005 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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