4 U 47/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-09-20, 4 U 47/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 47/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-20
Aktenzeichen: 4 U 47/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0920.4U47.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 20. Dezember 2006 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000,- EUR abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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