Oberlandesgericht Hamm, 2007-09-21, 11 U 18/06

11 U 18/06Obergericht21.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 18/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-21

Aktenzeichen: 11 U 18/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0921.11U18.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 15. Dezember 2005 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe eines Betrages von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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