Oberlandesgericht Hamm, 2007-10-10, 10 UF 235/06

10 UF 235/06Obergericht10.10.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 10 UF 235/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-10-10

Aktenzeichen: 10 UF 235/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1010.10UF235.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 18.09.2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengerichts – Recklinghausen teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu Händen des Kindesvaters Kindesunterhalt in Höhe von monatlich 84,00 € für die Zeit von März bis Juni 2007 und in Höhe von monatlich 74,00 € ab Juli 2007 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 83 % und die Beklagte 17 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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