12 U 30/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-10-10, 12 U 30/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 12 U 30/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-10
Aktenzeichen: 12 U 30/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1010.12U30.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 14. Dezember 2006 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Siegen abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger
- 3.391,50 € Zug um Zug gegen Beseitigung der Mängel an der Deck-
und der Tragschicht des Straßenbelags im Bereich des Bauvorha-
bens "„Freilegen einer Drainage" in I2, J-Straße,
- und weitere 999,60 € Zug um Zug gegen Beseitigung der Mängel an
der Deckschicht des Straßenbelags im Bereich des Bauvorhabens
"Wasserrohrbruch" in I3, L-Straße
zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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