8 U 16/04•Oberlandesgericht Hamm, 2007-10-10, 8 U 16/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 U 16/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-10
Aktenzeichen: 8 U 16/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1010.8U16.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. zZvilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 18. Dezember 2003 verkündete
Urteil des Landgerichts Detmold wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in
Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages
abwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des
jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.