Oberlandesgericht Hamm, 2007-10-10, 8 U 16/04

8 U 16/04Obergericht10.10.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 U 16/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-10-10

Aktenzeichen: 8 U 16/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1010.8U16.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. zZvilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 18. Dezember 2003 verkündete

Urteil des Landgerichts Detmold wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages

abwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des

jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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