27 U 13/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-10-11, 27 U 13/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 13/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-10-11
Aktenzeichen: 27 U 13/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1011.27U13.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Der Tatbestand des am 30. August 2007 verkündeten Urteils wird im zweiten Absatz zweiter Satz auf Seite 3 wie folgt berichtigt:
Auf die Zahlung des Betrages hatten die Parteien sich geeinigt, um eine schnelle Verwertung des Grundstücks zu ermöglichen, nachdem vorher unklar geworden war, ob den Klägern eine Befriedigung aus den Grundschulden zustand.
Und anschließend wird folgender Satz ergänzt:
Zu dem Zeitpunkt hatte der Beklagte bereits unter kapitalersatzrechtlichen Aspekten wenigstens für sich selbst in Zweifel gezogen, ob den Klägern eine Befriedigung aus den Grundschulden zustand.
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