4 U 134/03•Oberlandesgericht Hamm, 2007-10-11, 4 U 134/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 134/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-11
Aktenzeichen: 4 U 134/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1011.4U134.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 1. Oktober 2003 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten der Berufung und der Revision.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000,- EUR abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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