8 U 28/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-10-17, 8 U 28/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 U 28/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-17
Aktenzeichen: 8 U 28/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1017.8U28.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenatu
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 6. November 2006 verkündete Urteil des Landgerichts Essen abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund diesees Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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