Oberlandesgericht Hamm, 2007-10-19, 20 U 215/06

20 U 215/06Obergericht19.10.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 215/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-10-19

Aktenzeichen: 20 U 215/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1019.20U215.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 4. September 2006 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufungsinstanz.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der nach dem Urteil vollstreckbaren Beträge abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der beizutreibenden Beträge leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.