Oberlandesgericht Hamm, 2007-10-23, 1 Ws 711/07

1 Ws 711/07Obergericht23.10.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Ws 711/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-10-23

Aktenzeichen: 1 Ws 711/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1023.1WS711.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Die Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses, die durch das Vorbringen des Beschwerdeführers nicht ausgeräumt werden, verworfen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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