1 Ws 711/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-10-23, 1 Ws 711/07
Oberlandesgericht Hamm, 2007-10-23, 1 Ws 711/07
1 Ws 711/07Obergericht23.10.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Ws 711/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-10-23
Aktenzeichen: 1 Ws 711/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1023.1WS711.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses, die durch das Vorbringen des Beschwerdeführers nicht ausgeräumt werden, verworfen.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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