Oberlandesgericht Hamm, 2007-10-24, 20 U 146/07

20 U 146/07Obergericht24.10.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 146/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-10-24

Aktenzeichen: 20 U 146/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1024.20U146.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 23. Mai 2007 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage unbegründet ist.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der nach dem Urteil vollstreckbaren Beträge abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages leistet.

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