Oberlandesgericht Hamm, 2007-10-24, 8 U 29/07

8 U 29/07Obergericht24.10.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 U 29/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-10-24

Aktenzeichen: 8 U 29/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1024.8U29.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 3. Januar 2007 verkündete

Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwen-

den, wenn nicht die Klägerin in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

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