Oberlandesgericht Hamm, 2007-10-25, 22 U 46/07

22 U 46/07Obergericht25.10.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 22 U 46/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-10-25

Aktenzeichen: 22 U 46/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1025.22U46.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 31. Januar 2007 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger und die Drittwiderbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des von ihnen jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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