31 U 54/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-10-29, 31 U 54/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 31 U 54/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-29
Aktenzeichen: 31 U 54/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1029.31U54.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25.01.2007 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Hagen abgeändert.
Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hünfeld vom 31.05.2006 (Geschäftsnummer: 06-7283719-0-9) wird aufrechterhalten.
Der Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.