Oberlandesgericht Hamm, 2007-10-31, 3 U 47/07

3 U 47/07Obergericht31.10.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 47/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-10-31

Aktenzeichen: 3 U 47/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1031.3U47.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 11.01.2007 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgericht Münster wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahren.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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