2 Ws 289/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-11-07, 2 Ws 289/07
Oberlandesgericht Hamm, 2007-11-07, 2 Ws 289/07
2 Ws 289/07Obergericht07.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 289/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-11-07
Aktenzeichen: 2 Ws 289/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1107.2WS289.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der Beschluss des Landgerichts Bochum vom 31. Juli 2007 wird aufgehoben.
Die Rechtsanwalt H., C, aus der Staatskasse zu erstattenden Vergütung wird auf 829,79 EURO (in Worten: achthundertneunundzwanzig 79/100 EURO) festgesetzt.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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