Oberlandesgericht Hamm, 2007-11-13, 7 U 22/07

7 U 22/07Obergericht13.11.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 7 U 22/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-11-13

Aktenzeichen: 7 U 22/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1113.7U22.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

die Grundfläche der Gartenlaube, die auf der Gartenparzelle Nr. 14 der Kleingartenanlage des Klägers, T-Str., ####1 D aufsteht, so zu verkleinern, dass sie einschließlich überdachten Freisitz nicht mehr als 24 m² beträgt,

die Höhe der Gartenlaube so zu verändern, dass die Traufhöhe nicht mehr als 2,25 m und die Firsthöhe nicht mehr als 3,55 m beträgt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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