9 UF 36/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-11-13, 9 UF 36/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 UF 36/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-13
Aktenzeichen: 9 UF 36/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1113.9UF36.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung der Streithelferin der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Warendorf vom 9.5.2007 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Ausgenommen sind die durch die im Namen der Verfahrenspflegerin und der Klägerin eingelegten Berufungen entstandenen Kosten; diese tragen die Prozessbevollmächtigten der Streithelferin der Klägerin.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.