Oberlandesgericht Hamm, 2007-11-16, 9 U 92/07

9 U 92/07Obergericht16.11.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 92/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-11-16

Aktenzeichen: 9 U 92/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1116.9U92.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 22. Februar 2007 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Kläger in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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