26 U 62/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-11-20, 26 U 62/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 26 U 62/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-20
Aktenzeichen: 26 U 62/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1120.26U62.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 16. März 2006 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Kläger wird das genannte Urteil abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Erbengemeinschaft des Nachlasses des am 14. April 2004 verstorbenen T1, geboren am 19. Juni 1927, bestehend aus den Parteien dieses Rechtsstreits, 129.804,94 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 28. Dezember 2005 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Kläger wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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