27 U 33/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-11-20, 27 U 33/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 33/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-20
Aktenzeichen: 27 U 33/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1120.27U33.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 8. Februar 2007 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
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