28 U 11/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-11-20, 28 U 11/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 11/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-20
Aktenzeichen: 28 U 11/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1120.28U11.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 14. Dezember 2006 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe 120 % des auf des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten
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