3 Ws 665/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-11-28, 3 Ws 665/07
Oberlandesgericht Hamm, 2007-11-28, 3 Ws 665/07
3 Ws 665/07Obergericht28.11.2007
Regest
Zur Anwendung der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zum Rechtsschutz nach Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzzieles bei abgelehnter bedingter Entlassung aus der Strafhaft und im Verlaufe des Beschwerdeverfahrens eingetretener Vollverbüßung.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 665/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-11-28
Aktenzeichen: 3 Ws 665/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1128.3WS665.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Normen: GG Art. 19 Abs. 4
Leitsätze
Zur Anwendung der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zum Rechtsschutz nach Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzzieles bei abgelehnter bedingter Entlassung aus der Strafhaft und im Verlaufe des Beschwerdeverfahrens eingetretener Vollverbüßung.
Tenor
Die sofortige Beschwerde ist gegenstandslos.
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