Oberlandesgericht Hamm, 2007-11-28, 3 Ws 665/07

3 Ws 665/07Obergericht28.11.2007

Regest

Zur Anwendung der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zum Rechtsschutz nach Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzzieles bei abgelehnter bedingter Entlassung aus der Strafhaft und im Verlaufe des Beschwerdeverfahrens eingetretener Vollverbüßung.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 665/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-11-28

Aktenzeichen: 3 Ws 665/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1128.3WS665.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Normen: GG Art. 19 Abs. 4

Leitsätze

Zur Anwendung der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zum Rechtsschutz nach Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzzieles bei abgelehnter bedingter Entlassung aus der Strafhaft und im Verlaufe des Beschwerdeverfahrens eingetretener Vollverbüßung.

Tenor

Die sofortige Beschwerde ist gegenstandslos.

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