17 U 91/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-11-29, 17 U 91/07
Oberlandesgericht Hamm, 2007-11-29, 17 U 91/07
17 U 91/07Obergericht29.11.2007
Regest
Die Hinweise "Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich" in einem Reklameprospekt stellen keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 17 U 91/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-29
Aktenzeichen: 17 U 91/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1129.17U91.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Normen: § 305 Abs. 1 BGB
Leitsätze
Die Hinweise "Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich" in einem Reklameprospekt stellen keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 13.04.2007 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund - 8 O 313/06 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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