4 U 125/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-12-04, 4 U 125/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 125/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-04
Aktenzeichen: 4 U 125/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1204.4U125.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 25. Juni 2007 verkündete Urteil
der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.250,00 € nebst Zinsen in Höhe
von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28. Sep-
tember 2006 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers
durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden
Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicher-
heit in dieser Höhe leistet.
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