3 U 216/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-12-10, 3 U 216/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 216/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-10
Aktenzeichen: 3 U 216/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1210.3U216.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 17.08.2006 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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