10 WF 196/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-12-12, 10 WF 196/07
Oberlandesgericht Hamm, 2007-12-12, 10 WF 196/07
10 WF 196/07Obergericht12.12.2007
Regest
Zu den Voraussetzungen der Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen (behaupteten) Verstosses gegen die Wohlverhaltenspflicht beim Umgang (§ 1684 Abs. 2 Satz 1 BGB)
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 10 WF 196/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-12-12
Aktenzeichen: 10 WF 196/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1212.10WF196.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat für Familiensachen
Normen: § 33 FGG; § 1684 Abs. 2 Abs. 2 Satz 1 BGB
Leitsätze
Zu den Voraussetzungen der Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen (behaupteten) Verstosses gegen die Wohlverhaltenspflicht beim Umgang (§ 1684 Abs. 2 Satz 1 BGB)
Tenor
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Recklinghausen vom 17.09.2007 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Auslagen des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
Der Beschwerdewert wird auf 1.000,- € festgesetzt.
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