Oberlandesgericht Hamm, 2007-12-13, 3 Ss 430/07

3 Ss 430/07Obergericht13.12.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss 430/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-12-13

Aktenzeichen: 3 Ss 430/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1213.3SS430.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Normen: § 264 StPO

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen

aufgehoben.

Das Verfahren wird gem. § 206 a StPO eingestellt, soweit der Angeklagte wegen versuchten Betruges verurteilt worden ist.

Im übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten werden der Staatskasse auferlegt.

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