Oberlandesgericht Hamm, 2007-12-14, 10 UF 177/07

10 UF 177/07Obergericht14.12.2007

Regest

Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann gerechtfertigt sein, wenn die Ausgleichsberechtigte dem Ausgleichspflichtigen drei während der Ehe geborene Kinder "untergeschoben" hat.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 10 UF 177/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-12-14

Aktenzeichen: 10 UF 177/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1214.10UF177.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Senat für Familiensachen

Normen: § 1587 c Nr. 1 BGB

Leitsätze

Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann gerechtfertigt sein, wenn die Ausgleichsberechtigte dem Ausgleichspflichtigen drei während der Ehe geborene Kinder "untergeschoben" hat.

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dorsten vom 18.06.2007 - 12 F 352/04 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000 € festgesetzt.

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