10 UF 177/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-12-14, 10 UF 177/07
Oberlandesgericht Hamm, 2007-12-14, 10 UF 177/07
10 UF 177/07Obergericht14.12.2007
Regest
Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann gerechtfertigt sein, wenn die Ausgleichsberechtigte dem Ausgleichspflichtigen drei während der Ehe geborene Kinder "untergeschoben" hat.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 10 UF 177/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-12-14
Aktenzeichen: 10 UF 177/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1214.10UF177.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat für Familiensachen
Normen: § 1587 c Nr. 1 BGB
Leitsätze
Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann gerechtfertigt sein, wenn die Ausgleichsberechtigte dem Ausgleichspflichtigen drei während der Ehe geborene Kinder "untergeschoben" hat.
Tenor
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dorsten vom 18.06.2007 - 12 F 352/04 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.