6 U 17/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-12-20, 6 U 17/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 17/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-20
Aktenzeichen: 6 U 17/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1220.6U17.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsent
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 24.11.2006 verkündete Urteil der
- Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Beklagten wird das vorbezeichnete Urteil teilweise - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels;- abgeändert.
Die Beklagten sind als Gesamtschuldner dem Grunde nach verpflichtet, dem Kläger ein Schmerzensgeld zu zahlen. Bei der Festsetzung der angemessenen Entschädigung ist ein Mithaftungsanteil des Klägers von 30 % zu berücksichtigen.
Die Beklagten sind als Gesamtschuldner dem Grunde nach verpflichtet, dem Kläger 70 % der aus dem Unfall vom 15.11.2003 entstandenen Schäden zu ersetzen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche zukünftige, aus dem Unfallereignis vom 15.11.2003 auf der BAB 00 in Höhe A, Fahrtrichtung B, noch entstehende Schäden zu 70 % zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen bzw. übergegangen sind.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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