Oberlandesgericht Hamm, 2008-01-03, 3 Ws 707-709/07

3 Ws 707-709/07Obergericht03.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 707-709/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-01-03

Aktenzeichen: 3 Ws 707-709/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0103.3WS707.709.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Normen: § 67 d Abs. 5 StGB, § 140 StPO

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers als unbegründet verworfen.

Auf die sofortige Beschwerde wird der Beschluss des Landgerichts Bielefeld vom 28.11.2007 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten der sofortigen Beschwerde - an die Strafvollstreckungskammer zurückverwiesen.

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