2 Ws 384/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-01-07, 2 Ws 384/07
Oberlandesgericht Hamm, 2008-01-07, 2 Ws 384/07
2 Ws 384/07Obergericht07.01.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 384/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-01-07
Aktenzeichen: 2 Ws 384/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0107.2WS384.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Angeklagten (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.