20 U 17/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-01-16, 20 U 17/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 17/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-16
Aktenzeichen: 20 U 17/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0116.20U17.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 14. November 2006 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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