3 Ws 560/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-01-17, 3 Ws 560/07
Oberlandesgericht Hamm, 2008-01-17, 3 Ws 560/07
3 Ws 560/07Obergericht17.01.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 560/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-01-17
Aktenzeichen: 3 Ws 560/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0117.3WS560.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Normen: §§ 111 b, 111 d, 111 g, 111 h StPO, §§ 2, 25, 33 RVG
Tenor
Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit wird wie folgt festgesetzt:
a) für das Verfahren über die Beschwerde der weiteren Beteiligten
auf 140.839,90 €;
b) für das Verfahren über die sofortige Beschwerde der weiteren
Beteiligten auf bis 155.000 €.
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