34 W 1/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-01-29, 34 W 1/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 34 W 1/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-01-29
Aktenzeichen: 34 W 1/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0129.34W1.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 34. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 13.11.2007 wird der Prozesskostenhilfe versagende Beschluss der 12. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 29.10.2007 abgeändert.
Der Beklagten wird unter Beiordnung von Rechtsanwältin D in E ratenfreie Prozesskostenhilfe für die I. Instanz bewilligt.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
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