Oberlandesgericht Hamm, 2008-01-31, 23 U 45/05

23 U 45/05Obergericht31.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 23 U 45/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-01-31

Aktenzeichen: 23 U 45/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0131.23U45.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 28. Oktober 2005 verkündete

Urteil der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Arnsberg wird

mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klägerin auf die Widerklage

verurteilt bleibt, an die Beklagte 26.809,00 € nebst Zinsen in Höhe von

5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05. Oktober 2001 zu

zahlen.

Der weitergehende Leistungsantrag der Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 48 %

und die Beklagte zu 52 %, die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz

tragen die Klägerin zu 64 % und die Beklagte zu 36 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe

von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern

nicht der Gegner zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.