3 Ss 500/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-01-31, 3 Ss 500/07
Oberlandesgericht Hamm, 2008-01-31, 3 Ss 500/07
3 Ss 500/07Obergericht31.01.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss 500/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-01-31
Aktenzeichen: 3 Ss 500/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0131.3SS500.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Normen: § 200 StPO
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Das Verfahren wird gemäß § 206 a StPO eingestellt.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten werden der Staatskasse auferlegt.
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