Oberlandesgericht Hamm, 2008-01-31, 3 Ss 500/07

3 Ss 500/07Obergericht31.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss 500/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-01-31

Aktenzeichen: 3 Ss 500/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0131.3SS500.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Normen: § 200 StPO

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Das Verfahren wird gemäß § 206 a StPO eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten werden der Staatskasse auferlegt.

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