Oberlandesgericht Hamm, 2008-01-31, 3 Ws 40/08

3 Ws 40/08Obergericht31.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 40/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-01-31

Aktenzeichen: 3 Ws 40/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0131.3WS40.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Normen: § 462 a StPO

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Verurteilten dadurch entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

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