4 Ss 21/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-02-07, 4 Ss 21/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ss 21/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-02-07
Aktenzeichen: 4 Ss 21/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0207.4SS21.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Tenor
Die Revision wird als unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO mit der Maßgabe verworfen, dass das angeordnete Fahrverbot entfällt.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Angeklagte.
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