Oberlandesgericht Hamm, 2008-02-12, 27 U 122/07

27 U 122/07Obergericht12.02.2008

Regest

Die Weiterleitung von Insolvenzgeldanträgen von Arbeitnehmern des Schuldners gehört nicht zum Pflichtenkreis eines Insolvenzverwalters. Übernimmt der in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt angeschriebene Verwalter diese Aufgabe unentgeltlich und aus Gefälligkeit, so handelt er nicht für die Masse.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 122/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-12

Aktenzeichen: 27 U 122/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0212.27U122.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Normen: § 60 InsO

Leitsätze

Die Weiterleitung von Insolvenzgeldanträgen von Arbeitnehmern des Schuldners gehört nicht zum Pflichtenkreis eines Insolvenzverwalters. Übernimmt der in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt angeschriebene Verwalter diese Aufgabe unentgeltlich und aus Gefälligkeit, so handelt er nicht für die Masse.

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 14. Juni 2007 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Hagen abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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