Oberlandesgericht Hamm, 2008-02-14, 5 Ws 45/08

5 Ws 45/08Obergericht14.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 Ws 45/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-02-14

Aktenzeichen: 5 Ws 45/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0214.5WS45.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Strafsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen.

Der Antrag auf Bestellung eines Pflichtverteidigers wird abgelehnt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen dem Beschwerdeführer zur Last.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.