20 U 77/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-02-15, 20 U 77/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 77/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-15
Aktenzeichen: 20 U 77/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0215.20U77.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 22. Februar 2007 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.173,50 € nebst 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz seit dem 16.12.2004 abzüglich am 10.01.2003 gezahlter 5.000,00 € und am 23.07.2004 gezahlter 10.000,00 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 97 % und die Beklagte 3 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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