15 VA 16/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-02-19, 15 VA 16/07
Oberlandesgericht Hamm, 2008-02-19, 15 VA 16/07
15 VA 16/07Obergericht19.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 VA 16/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-02-19
Aktenzeichen: 15 VA 16/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0219.15VA16.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der Beteiligten zu 1) wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Antragsfrist des § 26 Abs. 1 EGGVG gewährt.
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Verfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.
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