15 Wx 96/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-02-19, 15 Wx 96/08
Oberlandesgericht Hamm, 2008-02-19, 15 Wx 96/08
15 Wx 96/08Obergericht19.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 Wx 96/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-02-19
Aktenzeichen: 15 Wx 96/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0219.15WX96.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird der angefochtene Beschluss teilweise aufgehoben.
Der Beteiligte zu 2) bleibt verpflichtet, an die Beteiligte zu 1) 4.605,66 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten aus 1.132,53 € über dem Basiszins seit dem 16.02.2006 zu zahlen.
Im übrigen wird die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung über den weitergehenden Zahlungsantrag der Beteiligten zu 1) an das Landgericht zurückverwiesen, dem auch die Entscheidung über die Gerichtskosten und die Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde übertragen wird.
Der Gegenstandswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird auf 12.540,31 € festgesetzt.
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