1 Vollz (Ws) 904/07 + 77/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-02-19, 1 Vollz (Ws) 904/07 + 77/08
Oberlandesgericht Hamm, 2008-02-19, 1 Vollz (Ws) 904/07 + 77/08
1 Vollz (Ws) 904/07 + 77/08Obergericht19.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 904/07 + 77/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-02-19
Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 904/07 + 77/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0219.1VOLLZ.WS904.07.7.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Der Antrag des Betroffenen vom 19. Juli 2007 auf gerichtliche Entscheidung
wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Der Geschäftswert wird auf 1.000,00 € festgesetzt.
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